29.05.13 -Verwaltungsgericht hebt Verbot der Demonstration von „Blockupy Deportation Airport“ im Terminal des Frankfurter Flughafens auf
Unmittelbar vor Beginn der BLOCKUPY-Aktionstage am 31.5. und 1.6. in Frankfurt/M. hat das Verwaltungsgericht die Verbotsverfügung der Stadt gegen die angemeldete Kundgebung und Demonstration „Blockupy Deportation Airport“ am 31.5. im Terminal des Frankfurter Flughafens aufgehoben. Auch auf dem von der Stadt festgelegten Ausweichort im Bereich des Busparkplatzes wird nun eine Demonstration stattfinden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Flughafen Frankfurt ein öffentlicher Ort im Sinne des Versammlungsrechts. Die Stadt Frankfurt begründete ihr Verbot mit erwarteten Störungen des Betriebsablaufs. Dazu umsGanze!-Sprecher Martin Sommer: “Die Stadt Frankfurt hat aus ihren Fehlern des vergangenen Jahres nichts gelernt. Grundrechte werden wieder ohne Zögern […]