Am 25. Juni und 2. Juli 2014 findet vor dem Amtsgericht Frankfurt der Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt. Er soll bei der erfolgreichen Blockade des Naziaufmarschs am 1. Mai 2013 in Frankfurt bei seiner Festnahme Widerstand geleistet haben.
Wie jedes Jahr am 1. Mai gingen tausende Antifaschist_innen auf die Straße um Neonazis an ihren Kundgebungen und Demonstrationen zu hindern. Auch in Frankfurt versuchte die NPD am 1. Mai 2013 eine Kundgebung am Ostbahnhof abzuhalten. Durch mehrere Blockaden rund um den Bahnhof konnte diese aber erfolgreich verhindert werden. Unter anderem besetzten knapp tausend Antifaschist_innen die Gleise und hinderten so die Nazis an ihrer Anreise. Ein massiver Polizeieinsatz kesselte die Blockierer_innen mehrere Stunden und begann mit einer gewaltsamen Räumung, während die Aktivist_innen pausenlos abgefilmt und somit kriminalisiert wurden. Unter Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken zog die Polizei jede_n Demonstrant_in einzeln von den Gleisen – die Personalien wurden aufgenommen und alle videografiert. Dabei wurden mehrere Menschen zum Teil sogar schwer verletzt, eine Person musste über Nacht ins Krankenhaus.
Nun wird aber einem Blockierer sein antifaschistisches Engagement zum Verhängnis, ihm wird vorgeworfen, bei der Festnahme Widerstand geleistet zu haben, einen Polizisten als „Scheiß Bullen“ beleidigt und ihn verletzt zu haben. Wohlbemerkt sei der Polizist angeblich durch einen mit der Hand ausgeführten Schlag des Angeklagten am Kopf verletzt worden – durch seine Panzerung, sein Schild und seinen Helm. Immer wieder versuchen Polizei und Justiz antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren und zu bestrafen. Dabei hatte sogar der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Peter Feldmann dieses noch gelobt, denn nur durch Blockaden konnten die Nazis daran gehindert werden ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten. Doch der Prozess ist politisch gewollt, ebenso wie die an alle Gleisblockierer_innen verhängten Verwarngelder und die demnächst anstehenden Bußgeldverfahren, für alle die sich auf dieses „Angebot“ der Polizei nicht einlassen wollten. Antifaschistisches Engagement bleibt legitim und ist nicht verhandelbar. Schluss mit der Kriminalisierung und den Verfahren gegen Antifaschist_innen.
Der Prozess findet am 25.6.14 und 2.7.14 jeweils um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Frankfurt in Gebäude E statt. Am 25.6 wird es im Vorhinein ab 9 Uhr vor dem Gericht eine Kundgebung des Soliplenums geben.